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   OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07   

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https://dejure.org/2009,14391
OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07 (https://dejure.org/2009,14391)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2009 - PB 8 B 57/07 (https://dejure.org/2009,14391)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2009 - PB 8 B 57/07 (https://dejure.org/2009,14391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BPersVG § 83 Abs. 2; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 2
    Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; faires gerichtliches Verfahren; Rahmendienstvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beteiligung des Gesamtpersonaldienstrats an einer Auswertung von Internetprotokollen eines Mitarbeiters der Dienststelle; Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen im Falle einer Versäumnis der Beschwerdefrist aufgrund einer ...

  • Judicialis

    BPersVG § 83 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; faires gerichtliches Verfahren; Rahmendienstvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für Auswertung von Internetprotokoll reicht örtlicher Personalrat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gesamtpersonalrat für Auswertung von Internetprotokoll nicht notwendig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07
    Der Gesamtpersonalrat ist nur dann zur Beteiligung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine Maßnahme beabsichtigt, welche Beschäftigte der verselbständigten Dienststellen oder alle Beschäftigten der gesamten Dienststelle betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Beschl. v. 26.11.2008 - BVerwG 6 P 7.08 - zitiert nach juris, Rn. 36, m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18.9.2008 - PL 9 B 264/05, S. 8 Nr. 2).
  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07
    Jedoch ist es ein Gebot des fairen gerichtlichen Verfahrens, dass bei einem Fristversäumnis, das auf einem Fehler des Gerichts beruht, eine Wiedereinsetzung auch von Amts wegen erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.4.2004, NJW 2004, 2149; BAG, Urt. v. 16.12.2004 - 2 AZR 611/03 - zitiert nach juris).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07
    Jedoch ist es ein Gebot des fairen gerichtlichen Verfahrens, dass bei einem Fristversäumnis, das auf einem Fehler des Gerichts beruht, eine Wiedereinsetzung auch von Amts wegen erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.4.2004, NJW 2004, 2149; BAG, Urt. v. 16.12.2004 - 2 AZR 611/03 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 18.09.2008 - PL 9 B 264/05

    Zuständigkeit; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmung; Kommunalrecht; Beschluss des

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07
    Der Gesamtpersonalrat ist nur dann zur Beteiligung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine Maßnahme beabsichtigt, welche Beschäftigte der verselbständigten Dienststellen oder alle Beschäftigten der gesamten Dienststelle betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Beschl. v. 26.11.2008 - BVerwG 6 P 7.08 - zitiert nach juris, Rn. 36, m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18.9.2008 - PL 9 B 264/05, S. 8 Nr. 2).
  • OVG Sachsen, 20.12.2005 - PL 9 B 342/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07
    Dieser Vertrauensschutz werde verstärkt durch die jahrelange Praxis des Fachsenats beim Oberverwaltungsgericht, dass entsprechende Rechtsmittelbelehrungen Beschwerdeeinlegungen durch Behördenvertreter selbst unbeanstandet akzeptiert und dies erst durch den Beschluss vom 20.12.2005 - PL 9 B 342/05 - korrigiert habe.
  • OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 A 747/08

    Beschwerde; doppelte Rechtshängigkeit

    Zu den Einzelheiten des Streits wird auf den im Verfahren der Beteiligten - PB 8 B 57/07 - ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tage verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Dresden sowie die Verfahrenakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens der Beteiligten mit dem Aktenzeichen PB 8 B 57/07 verwiesen.

    Denn gegen den streitgegenständlichen Beschluss ist bereits mit dem Schriftsatz vom 9.1.2007 - PB 8 B 57/07 - Beschwerde eingelegt worden.

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